
Wichtig für jeden
Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio.
Unfälle, davon 70% in der Freizeit und 30% im
Beruf. Statistisch gesehen alle 4 Sekunden.
Eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung
besteht nur in Ausnahmefällen und reicht
häufig nicht aus.
Leistungsbeispiele aus der Praxis

Sturz von der Leiter
Herr W. reinigte die Dachrinne seines Hauses. Dabei verlor er das Gleichgewicht und stürzte von der Leiter. Er brach sich beide Arme und erlitt eine schwere Verletzung am Rückenmark. Seitdem ist er vom Becken an gelähmt. Seine private Unfallversicherung übernahm einen Großteil der Kosten für die Reha. Außerdem ist durch die Auszahlung der Invaliditätssumme auch der nötige Umbau des Hauses gesichert. Er fällt zwar künftig als „Versorger“ aus, aber seine Unfallrente verhindert größere finanzielle Einschnitte.

Fahrradunfall
Ein Kind bekam zum 10. Geburtstag ein Fahrrad geschenkt. Um das Rad auszuprobieren, fuhr es eine abschüssige Straße hinunter. Dabei verlor es die Kontrolle und prallte gegen ein parkendes Fahrzeug. Das Kind wurde über die Windschutzscheibe geschleudert. Beim Aufprall auf dem Asphalt zog es sich tiefe Schürfwunden im Gesicht zu. Trotz sofortiger medizinischer Versorgung war das Gesicht durch die Narben stark entstellt. Da eine Operation aus medizinischen Gründen nicht notwendig war, erhielt die Familie von der
Krankenkasse keine Unterstützung. Die private Unfallversicherung übernahm die Kosten für die kosmetische Operation.

Autounfall
Herr S. verlor bei einem schweren Autounfall beide Beine. Bereits die nicht voll übernommenen Kosten der Reha belasteten den Geldbeutel der Familie. Da er künftig auf einen Rollstuhl angewiesen ist, sind Umbaumaßnahmen in und am Haus der Familie dringend
erforderlich. Für die anbringung einer Rollstuhlrampe, die Verbreiterung von Türzargen und die Installation eines Treppenlifts werden 40.000,– Euro veranschlagt. Für die Anschaffung eines PKWs, der einen auf seine Behinderung abgestimmten Umbau genoss, müssen
nochmals 35.000,– Euro eingeplant werden. Da die Familie keine Unfallversicherung abgeschlossen hatte, sind die Ersparnisse schnell aufgebraucht. Glücklicherweise
kann er seinen Beruf als Programmierer auch im Rollstuhl weiterhin ausüben.
Für wen ist die Versicherung?
Die Unfallversicherung ist für jede natürliche Person zu empfehlen.
Was ist versichert?
Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch
einen Unfall. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person
durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis
(Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen aus einem derartigen Ereignis u.a. durch die unten aufgeführten
Leistungen. Deckung besteht dabei in der Regel 24 Stunden täglich bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens; auch
während der Arbeitszeit.
Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?
• Invaliditätsleistung: Kapitalzahlung abhängig vom Grad der Invalidität (Schwere der Behinderung). Bemessungsgrundlage
ist die sog. Gliedertaxe. Diese legt fest, wie viel der vereinbarten Summe z.B. bei Verlust eines Körperteils
ausgezahlt wird. Besonderheit: Für einzelne spezielle Berufsgruppen besteht die Möglichkeit Tarife mit speziell auf
diese abgestimmten Gliedertaxen zu wählen (z. B. Mediziner und Musiker).
• Todesfallleistung: Verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall (innerhalb eines Jahres), wird die vereinbarte
Todesfallsumme ausgezahlt [ähnlich wie bei einer Risikolebensversicherung]. Damit lassen sich beispielsweise die
Kosten für die Beerdigung abdecken.
• Tagegelder: Je nach vereinbarter Leistung wird ein Tagessatz ausbezahlt z. B. für jeden Tag Aufenthalt im Krankenhaus,
auf Kur oder auch bei Genesung zu Hause.
• Unfallrente: Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad wird eine lebenslange Rente gezahlt.
Je nach Versicherer sind weitere Zusatzbausteine möglich.
Welche Ereignisse sind u.a. nicht versichert?
Typische Ausschlüsse:
• Bauch- und Unterleibsbrüche durch „Eigenbewegung“
• Unfälle im Zusammenhang mit einer aktiven Teilnahme an Straftaten
• Unfälle infolge Geistes- oder Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit, Schlaganfälle, epileptische Anfälle
• Unfälle wegen aktiver Teilnahme an Auto-/ Motorradrennen
• Unfälle durch Kernenergie, innere Unruhen
• vorsätzliche Selbsttötung oder Verstümmelung
Je nach gewähltem Tarif können die genannten Ausschlüsse aber dennoch teilweise abgesichert sein. Darüber hinaus sind bestimmte Berufe und Personen mit bestimmten Krankheiten nicht versicherbar.
Wo gilt die Versicherung?
Die Unfallversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Versicherungssummen sind grundsätzlich innerhalb der Vorgaben des Versicherers frei wählbar. Sie sollten so hoch
gewählt werden, dass die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls ausreichend „aufgefangen“ werden können.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Berufsunfähigkeitsversicherung
Als eine der wichtigsten Versicherungen schützt Sie vor den wirtschaftlichen Folgen, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Die staatliche Absicherung reicht in der Regel nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern.
Stationäre Zusatzversicherung
Für Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse ist zudem eine stationäre Zusatzversicherung ratsam.
So sind Sie im Krankenhaus „Privatpatient“. Je nach vereinbartem Leistungsumfang haben Sie Anspruch auf die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Behandlung durch einen Chefarzt.
Pflegezusatzversicherung
Des Weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung.
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen, z.B. für die Unterbringung im Pflegeheim, nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder „einspringen“.
Auslandsreisekrankenversicherung
Außerdem ist für alle, die regelmäßig beruflich oder privat ins Ausland reisen eine Auslandsreisekrankenversicherung
dringend zu empfehlen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen geringen Teil der Behandlungskosten im
Ausland und es besteht meist auch kein Anspruch auf Rücktransport nach Deutschland.