Altersvorsorge

Was denken Sie:

Wie viel Rente werden Sie einmal erhalten? Und wie viel Kaufkraft steckt später noch dahinter? Die Mehrheit der Bevölkerung schätzt die Höhe ihrer späteren Rente zu hoch ein. Jeder Vierte sogar um mehr als 50%. Wunschrente und Realität liegen meist weit auseinander.

 

Tatsächlich erhält jeder zweite Mann weniger als 1.050 € Rente. Bei Frauen sind es sogar weniger als 450 €. Auch die später zur Verfügung stehende Kaufkraft dieser Renten wird meist falsch eingeschätzt. Nur wenige denken an die Auswirkungen der Inflation.


Das deutsche Rentensystem

Unser System der Altersvorsorge baut auf drei Schichten auf. Je nach Produkt gehört die Altersvorsorge einer dieser drei Schichten an und je nach Schicht wird die Vorsorge unterschiedlich gefördert und steuerlich behandelt.
 

3. Schicht: Übrige Vorsorge

Zum Beispiel: private Rentenversicherung, Kapitalversicherung

2. Schicht: Kapitalgedeckte Zusatzvorsorge

Riester-Rente, betriebliche Altersversorgung
(Zum Beispiel Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds)

1. Schicht: Basisvorsorge

Gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, Basis-Rente


Der Generationenvertrag der Gesetzlichen Rentenversicherung

 

Keiner hat ihn eigenhändig unterzeichnet und dennoch gilt er für alle: Der Generationenvertrag. Gemeint ist damit das Umlageverfahren, auf dem unser Rentensystem beruht. Vereinfacht kann man sagen: Die Jüngeren zahlen ihre Beiträge in die Rentenversicherung ein. Davon werden die Renten der heute Älteren ausgezahlt. So stützt und unterstützt die Generation, die im Berufsleben steht, die Generation, die sich im Ruhestand befindet.

Das Prinzip funktioniert gut, wenn es mehr Menschen gibt, die in den „Rententopf“ einzahlen, als Rentner, die Geld aus diesem Topf in Form einer monatlichen Rente entnehmen.

Warum funktioniert der Generationenvertrag nicht (mehr)?

  • Die Lebenserwartung steigt. Damit wird die Rentenbezugsdauer immer länger und deswegen steigt auch die Gesamtleistung je Rentner.
  • Die Geburtenrate geht zurück. Es gibt immer weniger Neugeborene und folglich auch weniger Beitragszahler.
  • Das Wirtschaftswachstum ist zu gering. Dadurch fließen der Gesetzlichen Rentenversicherung zu wenig Beiträge zu.


Demographischer Wandel in Deutschland

 

Die Folge des demographischen Wandels: Es gibt immer weniger junge Bürger, die in die Rentenversicherung einzahlen, und gleichzeitig immer mehr Rentner, die Leistungen beziehen.

Was wiederum dazu führt, dass für künftige Rentner weniger Geld zur Verfügung steht und somit auch weniger Rente je Rentner ausgezahlt werden kann.

demographischer Wandel


Die Rentenlücke

 

Zusätzliche Vorsorge ist heute also nötiger denn je. Daran zweifelt niemand mehr, wenn er sich die Situation der gesetzlichen Rentenversicherung vor Augen führt. Die Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung werden viel diskutiert und es ist hinlänglich bekannt, dass die staatliche Absicherung bei Weitem nicht ausreicht, um im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard halten zu können.

Jeder ist beim Thema Altersvorsorge selbst für seine Zukunft verantwortlich. Wie wichtig zusätzliche Vorsorge ist, verdeutlicht auch die Renteninformation, die Arbeitnehmer in regelmäßigen Abständen erhalten (siehe Abbildung nächste Seite).

Die Deutsche Rentenversicherung rät darin zur zusätzlichen Privatvorsorge. Denn wer sich ausschließlich auf die gesetzliche Rente verlässt, muss sehen, wie er als Rentner „über die Runden kommt“. Eine einfache Musterberechnung verdeutlicht die Situation. Ein Angestellter mit einem Bruttoeinkommen von 3.500 € im Monat hat netto 2.058 € zur Verfügung. Geschätzt wird er etwa 1.188 € Rente netto erhalten. Die Haushaltskasse weist also einen monatlichen Fehlbetrag von 870 € auf.

Durch die Inflation wird die Rentenlücke aber im Laufe der Zeit sogar noch größer. Bei 2% Inflation beträgt die Lücke nach 32 Jahren bereits 1.640 €.


Möglichkeiten zusätzlicher Altersvorsorge

 

Private Rentenversicherung
Ab Versicherungsbeginn zahlen Sie z. B. monatlich einen festgelegten Betrag ein. Die Höhe kann angepasst werden. Zum Rentenbeginn erhalten Sie eine lebenslange monatliche Rente. Oftmals können Sie zum Rentenbeginn auch eine Kapitalauszahlung wählen. Verfügen Sie über einen größeren Betrag, können Sie diesen als Einmalzahlung in einer Rentenversicherung anlegen. Sie erhalten dann sofort oder nach einer festgelegten Wartezeit eine lebenslange monatliche Rente.

Riester-Rente
Das besondere bei der Riester-Rente: Sie zahlen in Abhängigkeit von Ihrem Einkommen einen bestimmten Betrag ein und der Staat beteiligt sich über Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage) an Ihrem Riester-Vertrag.

Basis-Rente
Eine weitere staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ist die Basis-Rente, auch „Rürup“-Rente genannt. Die Vorteile sind die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge, sowie die Möglichkeit flexibler Zuzahlungen.

Betriebliche Altersvorsorge
Die am meisten verbreitete Form der betrieblichen Vorsorge ist die Direktversicherung. Dabei schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für seinen Mitarbeiter einen Versicherungsvertrag ab. Die Finanzierung dieses Vertrages erfolgt entweder durch eine Entgeltumwandlung oder durch Beiträge des Arbeitgebers. Aber auch andere Formen sind in Abstimmung mit dem Arbeitgeber möglich.

Entgeltumwandlung
Innerhalb bestimmter Grenzen können Beiträge steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Die Beiträge werden vom Bruttogehalt abgezogen. Sie wirken also steuermindernd. Zudem sind Ersparnisse bei den Sozialversicherungsbeiträgen möglich.

Direktzusage vom Arbeitgeber
Erteilt der Arbeitgeber eine Direktzusage, kann er die Versicherungsbeiträge, die er für die Mitarbeiter einzahlt, als Betriebsausgaben geltend machen.